Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ImmoSauber – Pascarella & Muscalu GbR
Gebäudereinigung & Hausmeisterservice
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen der ImmoSauber – Pascarella & Muscalu GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“) im Bereich Gebäudereinigung sowie Hausmeisterdienstleistungen, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
Für den Winterdienst gelten ausschließlich die hierfür gesondert vereinbarten Vertragsbedingungen.
Diese AGB richten sich überwiegend an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und Hausverwaltungen.
§2 Leistungen
- Gebäudereinigung
Der Auftragnehmer erbringt Reinigungsleistungen wie u. a.:
- Büro- und Unterhaltsreinigung
- Treppenhausreinigung
- Glas- und Fensterreinigung
- Baureinigung
- Wintergartenreinigung
- Sonderreinigungen nach Vereinbarung
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis oder der schriftlichen Vereinbarung.
- Hausmeisterdienst
Der Hausmeisterdienst umfasst insbesondere:
- Objektkontrollen (Sichtprüfung)
- Kleinreparaturen, die ohne besonderen Zeit- oder Materialaufwand ausführbar sind
- Koordinierende Tätigkeiten und Mängelmeldungen
Nicht Bestandteil des Hausmeisterdienstes sind:
- Arbeiten an Elektro-, Gas-, Wasser- oder Heizungsanlagen
- Fachhandwerksleistungen
- sicherheitsrelevante oder genehmigungspflichtige Arbeiten
Solche Leistungen werden ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung ausgeführt.
§3 Vertragsart
Die Leistungen des Auftragnehmers stellen Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB dar. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
§4 Preise und Abrechnung
- Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Abgerechnet wird nach Pauschale oder Zeitaufwand gemäß Angebot oder Vertrag.
- Material, Ersatzteile und Sonderleistungen werden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- Mehraufwand aufgrund unzutreffender Angaben des Auftraggebers, außergewöhnlicher Verschmutzungen oder nicht vereinbarter Zusatzarbeiten wird zusätzlich berechnet.
§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- freien und sicheren Zugang zu den Arbeitsbereichen zu gewährleisten
- notwendige Anschlüsse (Strom, Wasser) bereitzustellen
- Arbeitsflächen freizuräumen
- bekannte Gefahrenstellen oder Besonderheiten vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen
Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Mehraufwand oder vergebliche Anfahrten in Rechnung zu stellen.
§6 Termine, Ausführung und Schlüssel
- Termine gelten als verbindlich, sofern sie schriftlich bestätigt wurden.
- Wartezeiten oder vergebliche Anfahrten, die der Auftraggeber zu vertreten hat, können berechnet werden.
- Überlassene Schlüssel werden sorgfältig verwahrt. Eine Haftung für Folgeschäden bei Schlüsselverlust ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.
§7 Mängelanzeige und Nachbesserung
- Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch am Ende des Monats nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, einmalig nachzubessern.
Keine Mängelansprüche bestehen bei:
- normalem Verschleiß
- materialbedingten Veränderungen
- Schäden durch ungeeignete oder nicht mitgeteilte Oberflächenbeschaffenheiten
§8 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Keine Haftung besteht insbesondere für:
- bereits vorhandene Schäden
- Materialermüdung oder altersbedingte Abnutzung
- Schäden durch ungeeignete Reinigungsmittel bei nicht bekannt gegebenen Materialien
§9 Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen und Mahnkosten zu berechnen.
- Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- Bei Vereinbarung des SEPA-Lastschriftverfahrens gilt Folgendes:
Der Rechnungsbetrag wird per SEPA-Lastschrift eingezogen. Der Auftraggeber stimmt zu, dass die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) auf 10 Kalendertage vor dem Fälligkeitstag verkürzt wird.
Die Vorabankündigung erfolgt durch Angabe des konkreten Einzugsdatums auf der Rechnung.
§10 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Dauerschuldverhältnisse werden für die vereinbarte Laufzeit geschlossen.
- Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Vertragslaufzeit für Unterhaltsdienstleistungen und Hausmeisterservice-Dienstleistung 12 Monate.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Vertragsende.
- Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§11 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers zu entnehmen.
§12 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
- Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 20.12.2025