Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ImmoSauber – Pascarella & Muscalu GbR
Gebäudereinigung & Hausmeisterservice
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen der ImmoSauber – Pascarella & Muscalu GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“) im Bereich Gebäudereinigung sowie Hausmeisterdienstleistungen, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
Für den Winterdienst gelten ausschließlich die hierfür gesondert vereinbarten Vertragsbedingungen.
Diese AGB richten sich überwiegend an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und Hausverwaltungen.
§2 Leistungen
- Gebäudereinigung
Der Auftragnehmer erbringt Reinigungsleistungen wie u. a.:
- Büro- und Unterhaltsreinigung
- Treppenhausreinigung
- Glas- und Fensterreinigung
- Baureinigung
- Wintergartenreinigung
- Sonderreinigungen nach Vereinbarung
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis oder der schriftlichen Vereinbarung.
- Hausmeisterdienst
Der Hausmeisterdienst umfasst insbesondere:
- Objektkontrollen (Sichtprüfung)
- Kleinreparaturen, die ohne besonderen Zeit- oder Materialaufwand ausführbar sind
- Koordinierende Tätigkeiten und Mängelmeldungen
Nicht Bestandteil des Hausmeisterdienstes sind:
- Arbeiten an Elektro-, Gas-, Wasser- oder Heizungsanlagen
- Fachhandwerksleistungen
- sicherheitsrelevante oder genehmigungspflichtige Arbeiten
Solche Leistungen werden ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung ausgeführt.
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- (2)(1) Notdienst Hausmeisterservice
Der Auftragnehmer bietet nach gesonderter Vereinbarung einen Hausmeister-Notdienst außerhalb der regulären Arbeitszeiten an.
Als Notfälle gelten ausschließlich unvorhersehbare Ereignisse, bei denen ein sofortiges Handeln erforderlich ist, um erhebliche Schäden, Sicherheitsrisiken oder Beeinträchtigungen am Gebäude oder dessen Nutzung zu vermeiden oder zu begrenzen. Hierzu zählen insbesondere:
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- akute Wasserschäden oder Rohrbrüche
- Ausfall oder Störungen sicherheitsrelevanter Einrichtungen
- Schäden an Türen, Fenstern oder Zugängen mit unmittelbarem Sicherungsbedarf
- Gefahrensituationen, welche Personen oder Sachwerte unmittelbar gefährden
- sonstige dringende Störungen, die keinen Aufschub bis zur regulären Arbeitszeit zulassen
Nicht als Notfälle gelten insbesondere planbare Arbeiten, Wartungen, allgemeine Reparaturarbeiten oder nicht zeitkritische Mängel.
Der Auftragnehmer behält sich vor, im Einzelfall zu entscheiden, ob ein gemeldeter Sachverhalt als Notfall einzustufen ist.
Für Leistungen im Rahmen des Hausmeister-Notdienstes gelten folgende Zuschläge auf den jeweils gültigen Nettostundensatz in Höhe von 43,00 € pro Stunde:
– Nachtarbeiten von 19:00 Uhr bis 06:30 Uhr: Zuschlag 70 %
– Arbeiten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen: Zuschlag 100 %
Die Zuschläge beziehen sich ausschließlich auf den Nettostundensatz und werden zusätzlich zum regulären Stundenlohn berechnet.
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- (2)(2) Sonderarbeiten Hausmeisterservice
Zusätzliche Leistungen oder Arbeiten, die nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind und durch den Auftraggeber, Verwalter oder Eigentümer gesondert beauftragt werden, gelten als Sonderarbeiten.
Diese werden – sofern nichts anderes vereinbart wurde – nach Zeitaufwand mit 43,00 € pro Stunde netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.
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- (2)(3) Kleinreparaturen Hausmeisterservice
Im Rahmen des Hausmeisterdienstes werden Kleinreparaturen durchgeführt, sofern diese ohne besondere fachliche Qualifikation, ohne Spezialwerkzeug und ohne erheblichen Materialaufwand ausführbar sind. Hierzu zählen insbesondere kleinere Instandsetzungen, Justierungen sowie der Austausch geringfügiger Verschleißteile.
Nicht umfasst sind insbesondere Arbeiten an elektrischen Anlagen, Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationen sowie alle Tätigkeiten, die einem zulassungspflichtigen Handwerk vorbehalten sind oder eine besondere Fachausbildung erfordern.
Soweit Material erforderlich ist, wird dieses gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart. Arbeitszeit, die den üblichen Rahmen von Kleinreparaturen überschreitet, wird ebenfalls gesondert nach Aufwand berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§3 Vertragsart
Die Leistungen des Auftragnehmers stellen Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB dar. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
§4 Preise und Abrechnung
- Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Abgerechnet wird nach Pauschale oder Zeitaufwand gemäß Angebot oder Vertrag.
- Material, Ersatzteile und Sonderleistungen werden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- Mehraufwand aufgrund unzutreffender Angaben des Auftraggebers, außergewöhnlicher Verschmutzungen oder nicht vereinbarter Zusatzarbeiten wird zusätzlich berechnet.
§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- freien und sicheren Zugang zu den Arbeitsbereichen zu gewährleisten
- notwendige Anschlüsse (Strom, Wasser) bereitzustellen
- Arbeitsflächen freizuräumen
- bekannte Gefahrenstellen oder Besonderheiten vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen
Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Mehraufwand oder vergebliche Anfahrten in Rechnung zu stellen.
§6 Termine, Ausführung und Schlüssel
- Termine gelten als verbindlich, sofern sie schriftlich bestätigt wurden.
- Wartezeiten oder vergebliche Anfahrten, die der Auftraggeber zu vertreten hat, können berechnet werden.
- Überlassene Schlüssel werden sorgfältig verwahrt. Eine Haftung für Folgeschäden bei Schlüsselverlust ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.
§7 Mängelanzeige und Nachbesserung
- Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch am Ende des Monats nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, einmalig nachzubessern.
Keine Mängelansprüche bestehen bei:
- normalem Verschleiß
- materialbedingten Veränderungen
- Schäden durch ungeeignete oder nicht mitgeteilte Oberflächenbeschaffenheiten
§8 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Keine Haftung besteht insbesondere für:
- bereits vorhandene Schäden
- Materialermüdung oder altersbedingte Abnutzung
- Schäden durch ungeeignete Reinigungsmittel bei nicht bekannt gegebenen Materialien
§9 Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen und Mahnkosten zu berechnen.
- Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- Bei Vereinbarung des SEPA-Lastschriftverfahrens gilt Folgendes:
Der Rechnungsbetrag wird per SEPA-Lastschrift eingezogen. Der Auftraggeber stimmt zu, dass die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) auf 10 Kalendertage vor dem Fälligkeitstag verkürzt wird.
Die Vorabankündigung erfolgt durch Angabe des konkreten Einzugsdatums auf der Rechnung.
§10 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Dauerschuldverhältnisse werden für die vereinbarte Laufzeit geschlossen.
- Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Vertragslaufzeit 12 Monate (Mindestlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Kündigung ist erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit möglich.
- Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§11 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers zu entnehmen.
§12 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
- Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 19.05.2026